Rechte und Pflichten der Patienten
Rechte
1. Mit Würde, Freundlichkeit und Respekt behandelt zu werden, ohne Diskriminierung jeglicher Art (Rasse, Religion, Alter, etc).
2. Dass der Inhalt seiner persönlichen Daten, Krankengeschichte und alle Details seiner Behandlung streng vertraulich behandelt werden.
3. Auf maximale Privatsphäre innerhalb der strukturellen Möglichkeiten des Zentrums.
4. Eine freie Wahl zu treffen, sowie das Recht auf klare und verständliche Informationen über Behandlungen, diagnostische Tests und chirurgische Eingriffe mit Risiken, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Patienten, außer in den folgenden Fällen:
- Wenn der Eingriff kein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt.
- Wenn der Patient nicht in der Lage ist eine eigenständige Entscheidung zu treffen, so steht dieses Recht seinen Familienangehörigen oder engen Verwandten zu.
- Wenn es sich um einen Notfall handelt, der aufgrund möglicher irreversibler Verletzungen oder Lebensgefahr ohne Verzögerung behandelt werden muss.
5. Verständliche, angemessene und wahrheitsgemäße Informationen über seinen Gesundheitszustand, die möglichen medizinischen Maßnahmen, ihre Risiken und Vorteile, die Auswirkungen einer Nichtbehandlung und die Diagnose und Prognose seiner Pathologie zu erhalten.
6. Die Identität des Fachpersonals zu kennen, die für ihn verantwortlich sind und ihm die benötigten Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich der Fragen oder Beschwerden über Themen, die nichts mit seiner Gesundheit zu tun haben.
7. Zu erfahren, ob die angewandten prognostischen, diagnostischen und therapeutischen Verfahren zu Lehr- oder Forschungszwecken eingesetzt werden können, die in keinem Fall eine zusätzliche Gefahr für seine Gesundheit darstellen. Die vorherige Genehmigung seitens des Patienten und die Bewilligung des Arztes und der Leitung des Zentrums sind unerlässlich.
8. Die Behandlung jederzeit zu unterbrechen.
9. Seine Einwilligung zur Behandlung schriftlich zu widerrufen.
10. Eine Kopie mit den Informationen seiner Krankenakte zu beantragen, die er selbst oder einer von ihm bevollmächtigte und ordnungsgemäß akkreditierte Person, schriftlich in der Abteilung für Patientenbetreuung anfordern muss.
11. Die Regelungen des Zentrums, die ihn betreffen, zu kennen.
12. Eine Beschwerde über die ihm zur Verfügung stehenden Formulare einzureichen.
Pflichten
1. Wahrheitsgetreue Angaben über seinen Gesundheitszustand und seine körperliche Verfassung zu machen, sowie bei der Beschaffung dieser Daten zu kollaborieren.
2. Alle erforderlichen Unterlagen und Tests zu den angegebenen Terminen vorzulegen.
3. Sich vorab über jede Änderung der angegebenen Medikamente zu erkundigen.
4. Die notwendigen Einwilligungen für die vorgeschlagene Behandlung, sowie den Kostenvoranschlag dafür, zu unterschreiben.
5. Die freiwillige Entlassung zu unterschreiben, im Falle dass der Patient der Behandlung nicht zustimmt, oder dass er ausdrücklich seinen Wunsch äußert, das Zentrum hingegen der Ansicht des für ihn zuständigen Arztes, zu verlassen. Im Falle, dass der Patient sich weigert, kann die Leitung des Zentrums, auf Vorschlag des verantwortlichen Arztes, den Patienten aus der Klinik entlassen.
6. Die vom Gesundheitspersonal angegebenen Richtlinien während der gesamten Behandlung zu beachten.
7. Ãœber die Kosten der Behandlung und Tests informiert zu sein.
8. Sich bei medizinischen oder administrativen Fragen an das zuständige Personal zu wenden.
9. Sich an die Vorschriften des Zentrums zu halten, solange diese nicht seinen Rechten als Patient widersprechen, sowie die Pflicht das Personal, das dort arbeitet und andere Patienten zu respektieren.
10. An der Instandhaltung der Anlagen mitzuwirken.